Primärenergieverbrauch & Emissionen senken: Das verspricht die neue EPBD
Mit der neuen Gebäuderichtlinie Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) möchte die EU den Energieverbrauch und die Emissionen von Gebäuden senken. In diesem Artikel erfahren Sie:
- Wie die EPBD die Klimaziele der EU unterstützen soll
- Wie die Richtlinie in Deutschland durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt wird
- Warum die Energieeffizienz von Gebäuden für den Primärenergieverbrauch relevant sind
- Wie Sie kostengünstige Alternativen zu aufwändigen Sanierungsmaßnahmen finden
Gebäude sind in Europa die größten Energieverbraucher: Sie sind verantwortlich für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und etwa 36 Prozent der Treibhausemissionen – das ist mehr als ein Drittel. Doch wo viel verbraucht wird, kann auch viel eingespart werden. Deshalb wurde im Dezember 2023 eine Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) beschlossen, die die Anforderungen für alle Gebäude verschärft.
Mit EPBD und GEG in Richtung Energieeffizienz
Die EU setzt mit der neuen EPBD ein Zeichen und zeigt, mit welcher Dringlichkeit sie Klimamaßnahmen umsetzen möchte. Insbesondere mit Blick auf die Klimaziele der EU muss der Gebäudesektor den Energieverbrauch und so auch die CO2-Emissionen drastisch senken. Unterstützen können dabei digitale Technologien, die die Heizeffizienz auch ohne kostenintensive Komplettsanierungen erhöhen.
Die Klimaziele der EU und Deutschlands im Überblick
Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die neue Richtlinie in nationales Recht zu übersetzen. In Deutschland legt unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Berechnungsverfahren für Energieausweise fest. Um die angepasste EPBD einzuhalten, sind auch hier kontinuierliche Neufassungen nötig.
Die wichtigsten Vorgaben: Das verlangen EPBD / GEG von Eigentümern und Bauherren
- Bis 2035: Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um ca. 20 % senken
- Ab 2040: Keine fossilen Heizungen mehr
- Ab 2050: Nur noch Nullemissionsgebäude
Primärenergieverbrauch senken – auch ohne Sanierung
Wie errechnet sich der Primärenergieverbrauch von Gebäuden?
Primärenergieverbrauch
=
Endenergieverbrauch
x
Primärenergiefaktor
Der Endenergieverbrauch wird je nach Energieträger mit einem Faktor multipliziert: Bei Heizöl liegt der Faktor z.B. bei 1,1 – bei Solarenergie bei 0,0.
Die EPBD sieht zwar primär für die energetisch schlechtesten Nicht-Wohngebäude eine Sanierungspflicht vor. Aber auch Wohngebäude müssen ihren Energieverbrauch und ihre CO2-Emissionen reduzieren. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken.
- Unter dem Primärenergieverbrauch versteht man die gesamte Energie, die nötig ist, um den Endenergiebedarf zu decken. Das schließt beispielsweise die Gewinnung fossiler Energieträger, die Umwandlung in nutzbare Energie und den Transport der Energie ein.
- Der Endenergieverbrauch beschreibt die Energie, die nötig ist, um ein Gebäude zu beheizen, mit Warmwasser zu versorgen, zu lüften und zu kühlen
Deshalb ist für die Klimabilanz eines Gebäudes der Primärenergieverbrauch ausschlaggebend. Und dieser sinkt nur, indem effizienter geheizt wird.
Fossile Heizsysteme abschaffen, Bestand sanieren
Auch die Heizsysteme selbst rücken in den Fokus der neuen Verordnungen. Fossile Heizungen sollen ab 2040 komplett verboten werden; bereits ab Januar 2025 gibt es für sie keine Förderungen mehr. Um das Heizen mit erneuerbaren Energien voranzutreiben, sollen beispielsweise Solaranlagen auf Neubauten und bei Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden zur Pflicht werden.
Ab 2030 sollen Neubauten nur noch als Nullemissionsgebäude gebaut werden dürfen, für Nicht-Wohngebäude soll diese Pflicht schon ab 2028 gelten. Nullemissionsgebäude sind Gebäude, die sehr energieeffizient sind und den verbleibenden Energiebedarf ausschließlich über erneuerbare Energien beziehen. Das große Ziel: Bis 2050 intensiv sanieren, damit auch der gesamte Bestand ausschließlich Nullemissionsgebäude enthält.
BEG, BAFA & Co.: Förderprogramme für mehr Energieeffizienz
Mit der EPBD steigen die Anforderungen für den Gebäudesektor und der Druck auf Immobilieneigentümer und Asset Manager wächst. Doch es gibt mehrere Fördermittel, die finanzielle Unterstützung bieten.
Die Bundesregierung hat einzelne Programme unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt, die unter anderem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der KfW-Bank in Form von Zuschüssen gefördert werden. Sie unterstützen Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen bei ihren Maßnahmen für mehr Energieeffizienz. Und das nicht nur bei der energetischen Sanierung oder dem Einbau einer effizienteren Heizung – sondern über die BEG Förderung Einzelmaßnahmen und das BAFA auch dabei, die bestehende Heizung effizienter zu machen.
Kostengünstig & effektiv: Smartes Thermostat für Bestandsimmobilien
Denn häufig muss es gar keine kostenintensive Komplettsanierung sein. Mit gezielten Maßnahmen lässt sich gerade in Bestandsimmobilien die Energieeffizienz signifikant erhöhen und der CO2-Verbrauch senken - wenn an der richtigen Stelle optimiert wird. Hier können digitale Technologien mit neuartigen Ansätzen punkten.
Ein Beispiel ist der Einsatz intelligenter Heizsysteme wie termios Pro, die eine effiziente Beheizung des gesamten Gebäudes sicherstellen. Mit einem smarten Thermostat können Mieter ihre Raumtemperatur präzise kontrollieren und vermeiden überflüssigen Energieverbrauch. Durch die Vernetzung der Thermostate über LoRaWan wird der sogenannte hydraulische Abgleich umgesetzt, der eine optimale, klimaschonende Beheizung der einzelnen Räume, der Wohneinheit und des gesamten Gebäudes gewährleistet. Die Idee dahinter: Mehr Klimaschutz pro investiertem Euro.