Warum
Produkt
termios Pro
Unsere Services
Zertifizierter hydraulischer Abgleich
Datenschutz
termios Machbarkeitscheck
Lösungen
Wohnungswirtschaft
Assetmanager
Eigentümer
Mieter
Über Uns
Über uns
Newsletter
Kontakt
Offene Positionen
LinkedIn
MagazinNewsEventsReferenzen
Demo buchen
Termin buchen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der termios GmbH

‍I. Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten in ihrer zum Vertragsschluss gültigen Fassung für sämtliche Geschäfte der termios GmbH, Flughafenstraße 99, 40474 Düsseldorf, Deutschland („nachfolgend „TERMIOS “) mit ihren Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer jeweils geltenden Fassung auf der Internetseite www.termios.de/agb abrufbar.
  2. Die AGB bilden einen integrativen Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen TERMIOS und seinen Kunden.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern diese den Bestimmungen der vorliegenden AGB widersprechen, hiervon abweichen oder diese ergänzen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ausschließlich dann, wenn TERMIOS diesen schriftlich und ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn TERMIOS den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Sämtliche Angebote der TERMIOS sind freibleibend und werden erst durch schriftliche Vereinbarung wirksam. Zeichnungen, Abbildungen, technische Angaben oder sonstige Informationen, die dem Kunden über die Internetseite oder sonstige Quellen zugänglich sind, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

II. Warenlieferungen / Verpackung

  1. Sofern die Parteien im Einzelvertrag keine Lieferfrist vereinbaren, gilt für die bestellten Waren eine Lieferfrist von 8 Monaten.
  2. Sofern vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren inklusive Installations-Service. Der Installations-Service stellt eine Nebenleistung dar.
  3. Sofern ein Kunde die Waren ohne Installations-Service bestellt, erfolgt die Lieferung  EXW  an den vom Kunden benannten Bestimmungsort, wobei der Kunde die Kosten der Lieferung trägt.
  4. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist TERMIOS berechtigt, die Art des Versands (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) zu bestimmen.
  5. Sofern TERMIOS an der Erfüllung der Lieferverpflichtung durch den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt gehindert wird, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Ein Ereignis höherer Gewalt liegt vor, wenn es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbar war und dessen Eintritt außerhalb der zumutbaren Kontrolle von TERMIOS liegt und TERMIOS diesen trotz Einhaltung der im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt nicht hätten vermeiden oder überwinden können. Das Vorliegen eines Ereignisses höherer Gewalt wird bis zum Beweis des Gegenteils insbesondere im Fall von Krieg, Bürgerkrieg, Unruhen, militärischer oder sonstiger Machtergreifung, Aufständen, Terrorakten, Sabotage, Piraterie, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos, Sanktionen, rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme, Requisition, Verstaatlichung, Pest, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, extreme Naturereignisse, Explosionen, Feuer, Boykott, Streik, Aussperrung, Besetzung von Fabriken und Gebäuden vermutet. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird TERMIOS von seiner Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern kann. Im Falle von unmöglich gewordenen Lieferungen informiert TERMIOS den Kunden schnellstmöglich und erstattet dem Kunden die Geldleistungen, die der Kunde für die unmöglich gewordene Lieferungen bereits erbracht hat.
  6. TERMIOS ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ein Leistungshindernis nach vorstehender Ziffer II.5 auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck insgesamt gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
  7. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder TERMIOS dem Kunden ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich Annahmen im Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.

III. Preise / Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarten Preise decken ausschließlich die im Rahmenvertrag und Einzelauftrag zwischen TERMIOS und dem Kunden ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfänge ab. Zusatzleistungen werden gesondert nach Aufwand abgerechnet, es sei denn, es handelt sich um unablässige und kommerziell nicht ins Gewicht fallende Hilfsleistungen.
  2. Sämtliche Preise der TERMIOS verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
  3. Rechnungen werden 14 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig; die Gewährung von Skonto ist ausgeschlossen. Die Rechnungen gehen dem Kunden per Mail zu.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung unverzüglich nach Zugang zu prüfen. Etwaige Einwendungen hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber der TERMIOS geltend zu machen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes gilt die Rechnung als genehmigt.
  5. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist TERMIOS berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
  6. TERMIOS ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. TERMIOS wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist TERMIOS berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  7. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind.

IV. Leistungsumfang

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass die angebotenen Waren und Dienstleistungen von TERMIOS hinsichtlich der Funktionalität aufeinander aufbauen.
  2. Die Funktionalität der Waren ist eingeschränkt, wenn der Kunde einzelne Leistungen entweder (1) nicht in Anspruch nimmt, oder (2) kündigt. In diesem Fall steht der funktionale Umfang der Waren bzw. ihrer Software nicht mehr zur Verfügung.
  3. TERMIOS ist berechtigt, seine Leistungen, insbesondere auch den Funktionsumfang seiner Software, jederzeit zu aktualisieren bzw. zu erweitern und wird hierbei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere das Recht, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen und/oder Leistungen zu ergänzen, soweit sich für den Kunden keine Nachteile ergeben, insbesondere durch Bereitstellung von Firmwareupdates für die Geräte.
  4. Soweit die zwischen den Parteien vereinbarte Leistungsbeschreibung unbeabsichtigte Lücken, Widersprüche oder Unklarheiten enthält, ist TERMIOS berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen.

V. Gefahrübergang, Untersuchungspflicht

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.
  2. Sofern die Installation der Waren vereinbart ist, erfolgt der Gefahrübergang mit der Abnahme gemäß nachstehender Ziffer VIII.
  3. Der Kunde prüft die Waren bei Übergabe hinsichtlich erkennbarer Mängel, Vollständigkeit und Transportschäden.
  4. Stellt der Kunde Mängel erst nach der Übergabe aus Gründen fest , die der Kunde nicht zu vertreten hat, so genügt er seiner Rügepflicht, wenn er einen solchen Mangel innerhalb von 14 Kalendertagen bei TERMIOS schriftlich anzeigt.

VI. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von TERMIOS setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
  2. Der Kunde erkennt seine Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch TERMIOS und damit als seine vertragliche Pflicht an. Der Kunde hat insbesondere ihm obliegende Entscheidungen über Projektdurchführung und Projektinhalt unverzüglich zu treffen und TERMIOS mitzuteilen sowie Änderungsvorschläge von TERMIOS unverzüglich zu prüfen. Der Kunde ist für die Steuerung seiner Mitarbeiter selbst verantwortlich.
  3. Sofern der Kunde die Leistungen von TERMIOS zur Nutzung in vermieteten Objekten bezieht, ist der Kunde allein für die Schaffung etwaiger dafür notwendiger, insbesondere datenschutzrechtlicher, Voraussetzungen verantwortlich.
  4. Die Bereitstellung der Software durch TERMIOS ist an bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der beim Kunden eingesetzten technischen Infrastruktur geknüpft (u.a. Internetzugang und Nutzung eines Browsers). Der Kunde wird sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software und ihre technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Browser, Client-Hardware und Netzwerkverbindung) informieren und diese beachten.
  5. Sofern TERMIOS auch mit der Installation der Waren beauftragt ist, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür, TERMIOS den Zugang zu den Objekten im Rahmen der Leistungserbringung zu verschaffen. Eine verbindliche Terminvereinbarung zur Installation der Waren hat mit einem Vorlauf von mindestes 7 Tagen vor dem Installationstermin zu erfolgen. Kann der Zugang zum Objekt nicht vom Kunden gewährleistet werden oder sagt der Kunde bzw. ein Endnutzer den vereinbarten Installationstermin ganz oder teilweise mit einer Frist von weniger als 3 Werktagen ab, werden die Parteien unverzüglich einen Folgetermin vereinbaren. Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten von TERMIOS trägt der Kunde auf Nachweis.
  6. Die Parteien benennen jeweils einen Ansprechpartner und seine Kontaktdaten (Telefon / E-Mail), unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Kunden die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit TERMIOS.
  7. Der Kunde wird die ihm bzw. den Endnutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben.
  8. Der Kunde wird TERMIOS nach vorheriger Abstimmung physischen und technischen Zugang für die Installation und Wartung der Gateways und im Anschluss die Durchführung von Serviceleistungen sowie Updates (z.B. Einspielen von Software-Updates, Datenübertragung, Sicherheitsupdates) – sofern dies vor Ort notwendig ist – verschaffen. TERMIOS ist in diesem Rahmen berechtigt, im Einzelfall die zur Erhaltung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Gateways erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
  9. Erfüllt der Kunde eine Pflicht nach diesem Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann TERMIOS seine Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend der Verspätung zuzüglich einer angemessenen Frist für die Wiederaufnahme der Arbeiten. Den hierdurch verursachten Mehraufwand wird TERMIOS gegenüber dem Kunden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung stellen.

VII. Gewährleistung für Sachmängel

  1. Die von TERMIOS gelieferten Waren sind frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang im Wesentlichen diejenigen Anforderungen erfüllen, die Inhalt der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung sind. Soweit die Waren die in der Leistungsbeschreibung genannten subjektiven Anforderungen erfüllen, sind sie auch dann frei von Sachmängeln, wenn objektive Anforderungen nicht erfüllt sein sollten.
  2. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache hat TERMIOS das Recht auf Nacherfüllung, wobei TERMIOS die vom Kunden gewählte Nacherfüllungsalternative unter den Voraussetzungen des § 439 Abs. 4 BGB verweigern kann. Sofern TERMIOS die beide Formen der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 4 BGB verweigert oder sofern die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für den Kunden unzumutbar ist, stehen dem Kunden die weitergehenden Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte zu. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
  3. Keine Gewährleistung wird übernommen für solche Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, ungeeignete Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse oder sonstige Einflüsse (z.B. Wasser, Frost, Korrosion, nicht gangbare Ventile) zurückzuführen sind. Die Gewährleistungspflicht von TERMIOS entfällt auch dann, wenn von Seiten des Kunden oder Dritter ohne die ausdrückliche Zustimmung von TERMIOS und vor dessen Recht zur Nachbesserung Instandsetzungen oder Änderungen vorgenommen werden, die mit dem geltend gemachten Mangel in ursächlichem Zusammenhang stehen. Ferner entfällt die Gewährleistungspflicht von TERMIOS, sofern die Endnutzer eine Mitwirkung an der Mangelbeseitigung verweigern.
  4. Ein Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Mangel einmalig aufgetreten und nicht reproduzierbar ist.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Kaufsache.
  6. Mangelanzeigen haben unverzüglich in Textform durch den Ansprechpartner des Kunden mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen.

VIII. Gewährleistung für Werkleistungen / Abnahme

  1. Mängelansprüche für Werkleistungen, insbesondere die Installationsarbeiten von TERMIOS, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. TERMIOS haftet nicht für Mängel an Werkleistungen, die auf Vorgaben, Informationen oder Anordnungen des Kunden zurückzuführen sind. Dies gilt nicht, sofern die Parteien vertraglich vereinbart hatten, dass TERMIOS die Vorgaben, Informationen bzw. Anordnungen vor Ausführung der Werkleistungen prüfen soll.
  3. Sofern sich im Rahmen der Nachbesserung herausstellt, dass kein Mangel vorliegt, trägt der Kunde die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten.
  4. Werkleistungen, also Leistungen, die TERMIOS für den Kunden erstellt und ihm zur Verfügung stellt, unterliegen der Abnahme durch den Kunden.
  5. Zum Zweck der Abnahme stellt TERMIOS die erbrachten Leistungen vollständig und abnahmefähig bereit und informiert hierüber den Kunden. Dazu wird dem Kunden ein Zugang zum WoWi-Cockpit eingerichtet, in dem er die installierte Hardware wie Thermostate und Gateways einsehen kann sowie die Zuordnung zu den jeweiligen Liegenschaften und Wohnungen („Fertigstellungsmeldung“).
  6. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang der Fertigstellungsmeldung die jeweiligen Werkleistungen zu überprüfen und ihre Abnahme im WoWi-Cockpit bestätigen. Nach Ablauf der Prüffrist gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, wenn der Kunde keine Abnahmemängel an TERMIOS meldet.

IX. Rechtsmängel im Rahmen der Software-Bereitstellung

  1. TERMIOS gewährleistet, dass durch die Software bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde TERMIOS von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und TERMIOS die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen in seinem Namen überlässt. TERMIOS trägt die entsprechenden Kosten. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in Staaten zustehen, in denen der Kunde die Software vertragsgemäß nutzt.
  2. Kann der Kunde ein Arbeitsergebnis wegen eines entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann TERMIOS nach eigener Wahl entweder (1) das Arbeitsergebnis so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (2) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung des Arbeitsergebnisses verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen.
  3. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die Arbeitsergebnisse nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Arbeitsergebnisse von TERMIOS mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von TERMIOS sind.

X. Haftung

  1. TERMIOS haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von TERMIOS, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. TERMIOS haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet TERMIOS auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Zudem ist die Haftung für Software nach § 536a BGB für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. In den Fällen leicht fahrlässiger Haftung ist die Haftung von TERMIOS für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Imageschäden jedenfalls ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter von TERMIOS sowie Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.
  5. Die Haftung von TERMIOS für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
  6. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in dieser Ziffer X. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

XI. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. TERMIOS räumt Endnutzern des Kunden im Rahmen der Software-Bereitstellung mit Zahlung der geschuldeten Gebühren das einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich und nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen inhaltlich beschränkte Recht ein, auf die Software mittels Telekommunikation zuzugreifen und die mit der Software verbundenen Funktionalitäten gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder der der Software zu Grunde liegenden Softwareanwendung, erhält der Kunde nicht.
  2. Der Kunde und seine Endnutzer sind nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe der Vereinbarung zwischen TERMIOS und dem Kunden erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden und seinen Endnutzern nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
  3. Die Nutzungsberechtigung bezieht sich stets nur auf die neueste zur Verfügung gestellte Fassung der Software; mit Aktualisierung erlöschen die Nutzungsrechte an zuvor bereitgestellten Fassungen für die Zukunft.
  4. Liegt ein Verstoß gegen Nutzungsrechte durch den Kunden vor, wird der Kunde nach Kräften an der Aufklärung von Verletzungshandlungen und deren Umfang mitwirken, insbesondere TERMIOS über die entsprechende Verletzungshandlung in Kenntnis setzen.

XII. Geheimhaltung und Change of Control

  1. Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Unbefugt im Sinne dieser Regelung sind nicht die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter von TERMIOS. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
  2. Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form -, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Dies umfasst auch die Konditionen dieses Vertrags.
  3. Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder
  4. (i) allgemein zugänglich sind oder waren,
  5. (ii) ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren,
  6. (iii) unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei entwickelt wurden oder
  7. (iv) die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war.
  8. Die Geheimhaltungspflichten bestehen über das Ende der Vertragsbeziehungen zwischen TERMIOS und den Kunden fort.
  9. Im Fall der Veräußerung eines Objektes bzw. eines Teil des Objektes oder einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse bzgl. des Objektes, d.h. vollständiger oder teilweiser Wechsel der Gesellschafter des Endnutzers, für die ein Vertrag über die Software-Bereitstellung besteht, oder des Kunden (sog. „change of control“), ist der jeweilige Endnutzer bzw. der Kunde berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über die Software-Bereitstellung ganz oder teilweise mit Wirkung zum Besitzübergang auf den jeweiligen Erwerber zu übertragen. Der Kunde wird TERMIOS hierüber unverzüglich schriftlich informieren.

XIII. Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. TERMIOS hat das Recht, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder wegen funktionaler oder technischer Entwicklungen notwendig wird.
  2. Die AGB können geändert werden, soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die TERMIOS nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße stören würde und hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages nicht geändert werden. Die AGB können auch angepasst werden, soweit damit nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücken geschlossen werden, die nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages verursachen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt. Änderungen oder Ergänzungen werden den Kunden unverzüglich, spätestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger, vorzugsweise per E-Mail angekündigt.
  3. Redaktionelle Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, d.h. Änderungen, die das Vertragsverhältnis zwischen TERMIOS und den Kunden nicht betreffen (z.B. die Verbesserung von Tippfehlern), werden ohne Benachrichtigung der Kunden vorgenommen.

XIV. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf.
  2. Beide Parteien sind berechtigt, die jeweils andere Partei bzw. deren Marke/Logo als Referenz zum Zwecke der Darstellung auf der Unternehmens-Webseite oder in Broschüren zu verwenden, sofern eine Partei dem nicht im Vertrag ausdrücklich widersprochen hat. Eine eventuell darüberhinausgehende Nutzung bspw. als Showcase oder Best-Practice-Beispiel erfolgt nur nach Zustimmung der jeweils anderen Partei.
  3. Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag – insbesondere Abtretungen und Verpfändungen – an Dritte ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung durch TERMIOS ausgeschlossen.
  4. Die Zusammenarbeit der Parteien setzt gegenseitiges Vertrauen und Offenheit voraus. Die Anerkennung des Geschäftspartnerkodex der TERMIOS ist die Grundlage dieser unternehmerischen Partnerschaft, weshalb sich beide Parteien der Einhaltung dieses Kodex verpflichten. Der Geschäftspartnerkodex ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.termios.de/governance
  5. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.
  6. Sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und TERMIOS sowie auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
  7. Änderungen, Ergänzungen oder die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages zwischen TERMIOS und dem Kunden inklusive seiner Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Kündigungen und sonstige Erklärungen der Vertragsparteien, die zur Begründung, Wahrung oder Ausübung ihrer Rechte erforderlich sind. Sofern in diesen AGB auf das Erfordernis einer schriftlichen Erklärung abgestellt wird, ist hiermit die Textform gemäß § 126b BGB gemeint, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich eine Schriftform vorsieht.
  8. Auf das Textformerfordernis kann nur durch eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Erklärung verzichtet werden, es sei denn, der Verzicht beruht auf einer ausdrücklichen individuellen Vertragsabrede.
  9. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Eine etwa unwirksame Bestimmung ist dahinge­hend umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestim­mung zum Ausdruck gebrachte Parteiwille unter gleichzeitiger Berücksichti­gung des beabsichtigten wirtschaftlichen Zwecks des Vertrages erreicht wird. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich bei der Durchführung des Ver­trages eine Regelungslücke zeigen sollte.

‍

termios

  • Home
  • termios Pro
  • Über Uns
  • Karriere
  • Magazin
  • Governance

Auszeichnung

Gefördert durch das

Forschungsprojekte

termios ist ein Technologieunternehmen, das sich zum Ziel gesetzt hat, Pionierarbeit bei der intelligenten und effizienten Energieoptimierung von Wohngebäuden zu leisten. Unser intelligentes Thermostat hilft Ihnen bei der Erreichung der Net-Zero Klimaziele durch intelligente und effiziente Technologien.

LinkedIn
Newsletter
Facebook
Instagram
Back to top
© 2026 termios
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen