GEG-Anforderungen umsetzen und effizienter heizen – staatlich gefördert durch die BEG

Mit dem seit 1. Januar 2024 geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung ihre Klimaziele erreichen und langfristig die CO2-Emissionen verringern. Zeitgleich startete die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In diesem Artikel erfahren Sie:

  • die wichtigsten Neuerungen des GEG 2024
  • welche Maßnahmen gefördert werden und wie Sie sich Zuschüsse sichern können
  • wie Sie mit digitalen Technologien kostengünstig die Energieeffizienz Ihrer Gebäude erhöhen


Um die beschlossenen Klimaschutzziele erreichen zu können, gelten seit Beginn des Jahres 2024 auch im Gebäudesektor Auflagen. Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gibt vor, mit welchen Maßnahmen der Energiebedarf von Gebäuden gesenkt und die Energieeffizienz gesteigert werden kann. Ziel ist es, langfristig die CO2-Emissionen zu verringern.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht bereits seit dem 1. November 2020 und legt fest, welche Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Enthalten sind zum Beispiel Bestimmungen zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard von Immobilien.Die diesjährigen Neuerungen zielen vor allem auf den schrittweisen Umstieg auf eine klimafreundlichere Wärmeversorgung ab. So sollen neu eingebaute Heizungen in Neubauten ab jetzt zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ziel ist es, den Austausch alter, fossiler Heizungen auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.

Das GEG löst folgende früher gültige Gesetze und Verordnungen ab und bündelt sie:

  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
  • Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)

Das sind die wichtigsten Neuerungen des GEG 2024

Für Neubauten:

  • Neubauten innerhalb von Neubaugebieten müssen seit Januar 2024 mit Heizungen beheizt werden, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
  • Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt eine Übergangsfrist: Die 65 Prozent-Regel gilt hier erst, wenn die Städte und Gemeinden die kommunale Wärmeplanung für die nächsten Jahre vorgelegt haben.
  • Alle Kommunen in Deutschland sind dazu verpflichtet, bis Mitte 2028 (für Großstädte Mitte 2026), einen Plan für die Wärmeversorgung und geeignete Energieträger innerhalb ihrer Kommune auszuarbeiten.
  • Bis die kommunale Wärmeplanung steht, dürfen weiterhin Öl- und Gasheizungen installiert werden. Allerdings gelten auch hier Einschränkungen: Ab 2029 müssen diese Heizungen zu mindestens 15 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ab 2035 zu mindestens 30 Prozent, ab 2040 zu mindestens 60 Prozent und ab 2045 zu 100 Prozent.

Für Bestandsgebäude:

  • Bestehende Heizungen, die Wasser als Wärmeträger verwenden, müssen einmalig geprüft und bei Bedarf optimiert werden.
  • Ab sechs Wohneinheiten muss in Bestandsgebäuden bei bestehenden Heizungen ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Für neue, wasserführende Heizungen ist der hydraulische Abgleich bei der Inbetriebnahme Pflicht. (siehe auch EnSiMiMaV bis September 2024)
  • Nach Prüfung dürfen bestehende Heizungen weiter genutzt und repariert werden.
  • Ab 2045 dürfen generell keine fossilen Heizungen mehr betrieben werden – bis dahin müssen alle Heizungen mit erneuerbaren Energien laufen.

Wir haben einiges zu tun – so heizt Deutschland bisher:

Quelle: BDEW, Wie heizt Deutschland 2023

Was passiert bei der Heizungsprüfung in Bestandsgebäuden?

Bestehende Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger sowie Wärmepumpen müssen auf Optimierung geprüft werden. Dabei wird geklärt, ob:

  • der Temperaturbereich und besonders die Vorlauftemperatur optimal eingestellt sind,
  • eine effiziente Heizungspumpe eingesetzt wird,
  • Rohre und Armaturen gedämmt sind,
  • ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde.

Bei Wärmepumpen muss zusätzlich überprüft werden, ob:

  • die Anlage effizient ist,
  • der Kältemittel-Kreislauf funktioniert,
  • die elektrischen Anschlüsse in gutem Zustand sind.

Die Heizungsprüfung kann von Fachleuten aus dem Heizungsbau, Schornsteinfegern oder Energieberatern durchgeführt werden.

Bis zu 70 Prozent Zuschuss mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Heizungstausch, Sanierungen und Optimierungen sind natürlich teuer. Die Bundesregierung will Eigentümern unter die Arme greifen und dazu animieren, in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu investieren. Deshalb startete zeitgleich mit dem neuen GEG die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).Bis zu 70 Prozent Zuschuss können private Selbstnutzer von der Bundesförderung bekommen, wenn sie ihre alte, fossile Heizung gegen eine neue Anlage auf Basis erneuerbarer Energien austauschen.Aber auch Einzelmaßnahmen wie der hydraulische Abgleich oder digitale Systeme, die dabei helfen, ein Gebäude energieeffizienter zu machen, werden durch die BAFA bezuschusst. Auf dem Weg zur klimafreundlichen Wärmeversorgung sind das sinnvolle Bausteine, denn: Jede gesparte Kilowattstunde ist langfristig die billigste!

Diese Effizienz-Einzelmaßnahmen werden gefördert:

  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
  • Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, zum Beispiel durch hydraulischen Abgleich oder Austausch von Heizungsgruppen

Die Förderungen im Rahmen der BEG werden als Zuschuss von der BAFA oder als Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW angeboten. Die BAFA-Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. KfW-Kredite haben eine lange Laufzeit und niedrige Zinsen.

Efficiency Smart Home – mit digitalen Systemen energieeffizienter heizen

Digitale Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Gebäuden steigern und den Energiebedarf verringern, werden vom BEG mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert. Das sind zum Beispiel:

  • Monitoring-Lösungen für die Auswertung des Energieverbrauchs
  • Energiemanagementsysteme
  • Intelligente Thermostate wie termios Pro

Dabei müssen die einzelnen Maßnahmen nicht mit hohen Kosten verbunden sein. Entscheidend ist, dass pro investiertem Euro der größtmögliche Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.

Optimieren statt sanieren und Zuschüsse sichern: Mit dem smarten Thermostat termios Pro

Dabei müssen die einzelnen Maßnahmen nicht mit hohen Kosten verbunden sein. Entscheidend ist, dass pro investiertem Euro der größtmögliche BeitrDie intelligente Wärmeversorgung des smarten Thermostats termios Pro bietet eine bedarfsgeführte Temperatursteuerung und erkennt bestimmte Ereignisse wie Lüften und Personen im Raum. Durch die Installation können bis zu 30 Prozent Heizkosten eingespart werden, was gleichzeitig zu einer Energieeinsparung von bis zu 30 Prozent führt. So kann die Gebäudeeffizienzklasse um bis zu 2 Klassen verbessert werden, was zur Erneuerung des Energieausweises und zur Steigerung des ESG-Ratings führt.

Dabei ist termios Pro mehr als eine kurzfristige Übergangslösung für Sanierungsprojekte. Auch bei einem kompletten Heizungstausch lohnt es sich, auf den unterstützenden hydraulischen Ausgleich zu setzen. Als Einzelmaßnahme förderbar im Rahmen digitaler Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen (Efficiency Smart Home), bietet die Installation von termios Pro eine Förderung von bis zu 20 Prozent.

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